Dirk Stieger (Freie Wähler): Ernüchternde Antwort zur neuen Brücke bei Wust.

Ein Ärgernis ganz besonderer Art stellt seit Ende 2023 die im Grunde fertiggestellte Brücke über die Eisenbahngleise bei Wust dar.

 

Täglich können Hunderte von Kraftfahrer, können Radfahrer und Fußgänger, die an der
geschlossenen Schranke in Wust warten, das tolle neue Brückenbauwerk bewundern. Nur nutzen können sie die neue Brücke nicht, weil die beiden Brückenrampen, also die Auffahrten, fehlen.

Hier offenbart sich für jeden Betrachter, was generell bei Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren nicht funktioniert. Genehmigungsverfahren sind zu kompliziert, Verwaltungen arbeiten zu schwerfällig, es dauert alles viel zu
lange.

Dabei macht die nun vorliegende schriftliche Beantwortung einer Anfrage der Landtagsgruppe BVB/Freie Wähler deutlich, dass man sich über diese zeitliche Abfolge fast noch freuen darf. So schreibt Rainer Genilke, Minister für Infrastruktur und Landesplanung in seiner Antwort vom 18.06.2024, dass die obligatorischen Abstimmungen mit der Deutschen Bahn und die Durchführung eines Planfeststellungsverfahren zu einem Baubeginn frühestens im nächsten Jahr geführt hätten. Auf Antrag des Landesstraßenbetriebes habe die Planfeststellungsbehörde der Errichtung der Brücke als vorgezogene Maßnahme“ zugestimmt.

Diese Zustimmung bezog sich aber nur auf das reine Brückenbauwerk, also eine Brücke ohne Rampen. Eine Brücke zum Anschauen also, nicht zur Nutzung. Woher sollen der beantragende Landesstraßenbetrieb und die zustimmende Planfeststellungsbehörde auch wissen, dass man eine Brücke ohne Rampen nicht nutzen kann?

Die Brücke steht also. Der Minister schreibt weiter: Alle übrigen Leistungen, wie zum Beispiel die Anschüttung der Rampen, Straßenbaumaßnahmen und die Errichtung der Lärmschutzwände, dürfen erst auf der Grundlage des
bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses vom 20. Juli 2023 ausgeführt werden. Die Ausschreibungsunterlagen konnten aber erst nach Vorlage des Planfeststellungsbeschlusses in Auftrag gegeben werden und liegen nun vor.

Die Bekanntmachung der Ausschreibung sei noch für diesen Monat vorgesehen. Wegen der langen Ausschreibungsfristen sei eine Zuschlagerteilung erst im Dezember zu erwarten, sodass der Baubeginn nach derzeitigem Kenntnisstand auf Februar 2025 geschätzt werden kann.

Der Minister endet dann mit der ernüchternden Einschätzung: Bei optimalem Verlauf des Vergabeverfahrens und der Bauausführung ist eine Verkehrsfreigabe Ende 2025 möglich.

Dirk Stieger, der auch für die Freien Wähler zur Landtagswahl antritt, erklärt dazu: “Wer soll das verstehen? Eine neue Brücke, die zwei Jahre
nicht genutzt werden kann. Ausschreibungsunterlagen, für deren Erstellung 11 Monate erforderlich sind. Das soll ernsthaft der Weg sein, wie wir in diesem Land die marode Infrastruktur erneuern oder wichtige Projekte umsetzen wollen? Hier besteht dringend Handlungsbedarf, all den unnötigen Ballast von Bord zu werfen, der zügigen Genehmigungsverfahren im Wege steht. Dieser Prozess muss endlich auf allen Ebenen beginnen, um nicht noch mehr Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu verspielen.

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